Besteuerung besonderer Personengruppen:
a) Expatriates
Leitende Angestellte, die von ihrem Arbeitgeber vorübergehend in die Schweiz entsandt werden, sowie Spezialistinnen und Spezialisten, die in der Schweiz als unselbstständig Erwerbstätige eine zeitlich befristete Aufgabe erfüllen, können im Kanton Bern nebst den ordentlichen Berufskosten weitere besondere Berufskosten zum Abzug bringen. So können im Ausland wohnhafte Expatriates insbesondere die üblichen Reisekosten zwischen dem ausländischen Wohnsitz und der Schweiz sowie die notwendigen Kosten für die Unterkunft in der Schweiz (Hotel oder Wohnung) geltend machen. In der Schweiz wohnhafte Expatriates können unter anderem die Kosten für den Umzug in die Schweiz und zurück in den früheren Wohnsitzstaat, die Wohnkosten sowie die Kosten für den Besuch einer fremdsprachigen Privatschule zum Abzug bringen. Weitere Auskünfte können Sie bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern einholen. |